Die mündliche Ergänzungsprüfung bietet die Chance die verpatzte schriftliche Prüfung auszubügeln.
Bei der Bewertung wird die schriftliche Leistung doppelt gewichtet, die mündliche wird einfach gewichtet. Wenn z.B. 40 Punkte in der schriftlichen Prüfung erreicht wurden, dann ergibt sich:
2 x 40 = 80 Punkte (schriftlich)
150 - 80 = 70 Punkte (diese Punktzahl muss in der mündlichen Prüfung erreicht werden)